Tel. (04791) 931 555 2

Patientenverfügung

Vorsorge für den Krankheitsfall

Jeder, der über seine Situation in schweren Zeiten selbst bestimmen möchte, sollte sich rechtzeitig damit auseinandersetzen.

Die Patientenverfügung legt als gesetzlich anerkannte Grundlage die medizinische Versorgung für den Fall fest, dass die eigene Willensfähigkeit verloren gehen sollte. Dies tritt in der Regel durch eine schwere Erkrankung oder einen Unfall ein. Die Patientenverfügung dokumentiert demnach eine vorsorgliche Willenserklärung − Ihre Wertvorstellungen und Wünsche. Darin enthalten sind verbindliche Informationen über die Einleitung oder Unterlassung einer medizinischen (Weiter)Behandlung, falls Sie in die Lage kommen sollten, Ihre Entscheidungen nicht mehr äußern zu können.

Sprechen Sie mit Ihren nächsten Angehörigen darüber sowie mit Ihrem Arzt. Die Patientenverfügung ist an einige Formvorschriften gebunden.

Informationen finden Sie auf der Internetseite des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz sowie auch über die Website der EKD − Evangelische Kirche in Deutschland.

Internetseite des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz:

www.bmjv.de

Internetseite der EKD:

www.ekd.de

 

Kinder und Trauer

Wie erkläre ich Kindern den Tod?

Das Gespräch über den Tod mit dem eigenen Kind oder Enkel scheuen viele Menschen aus Angst, etwas Falsches zu sagen.

Kinder begegnen dem Tod mit Neugier und zeigen weniger Voreingenommenheit als Erwachsene. Sie haben die Tabus noch nicht verinnerlicht, die uns das Leben schwer machen. Sie reagieren instinktiv und stellen Fragen, die uns erschrecken können oder die für uns nur mühsam zu beantworten sind.

Einen nahestehenden Menschen zu verlieren, ist auch für Kinder sehr schwer. Auch für sie ist der Tod ein fremdes Ereignis, er bedeutet für sie eine enorme Veränderung in ihrem Leben und sie müssen lernen, sich mit ihrer Trauer auseinanderzusetzen. Außerdem sind sie unmittelbar mit der Trauer der Erwachsenen konfrontiert. Deshalb sollten sie genau verstehen, was geschehen ist. Es ist unsere Aufgabe, Kindern zu erklären, was sie wissen müssen, ohne ihnen dabei den natürlichen Umgang mit dem Tod und der Trauer zu nehmen. Wenn der Tod verdrängt wird, können sie Ängste und Unsicherheiten entwickeln, die ihnen den Umgang mit Trauer im weiteren Leben erschweren.

Nehmen Sie alle Fragen ernst und versuchen Sie, eine ehrliche Antwort darauf zu finden, ohne das Kind zu überfordern. Das bedeutet auch, über eigene Gefühle von Trauer und Angst in einer Weise zu sprechen, die es versteht, etwa mit Beschreibungen und Bildern.

Lassen Sie Ihr Kind besonders spüren, dass es geliebt wird. Rituale wie zum Beispiel der Besuch am Grab, Kerzen anzünden oder etwas zu tun, was der Verstorbene besonders gern gemacht hat, können helfen, den Verlust in den Alltag zu integrieren.

Erbrecht/Testament

Die Gesetze rund um die Themen Erben und Vererben sind sehr komplex und für den Laien nicht immer direkt nachvollziehbar. Wir möchten Ihnen hier einen kleinen Überblick vermitteln. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir Sie zu allen Erbschaftsfragen nicht beraten dürfen.

Gerne vermitteln wir Ihnen jedoch Kontakte zu Rechtsanwälten und Notaren, die Sie professionell unterstützen.

Die gesetzliche Erbfolge

Rechtlich ist die Erbfolge im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) eindeutig festgelegt. Zunächst haben die „Erben erster Ordnung“ neben dem Ehepartner Anspruch auf den Nachlass eines Verstorbenen. Zu diesen zählen die eigenen Kinder und Kindeskinder. Im Anschluss daran sind weitere Angehörige erbberechtigt, also beispielsweise Eltern, Geschwister, Nichten und Neffen.

Wann ist ein Testament sinnvoll?

Sollten diese Regelungen nicht ausreichen oder durchbrochen werden – etwa um einem guten Vertrauten ein Erbe zukommen zu lassen oder die Erbschaftssteuer zu berücksichtigen –, wird das Verfassen eines Testaments oder eines Erbvertrages, der z. B. auch nur bestimmte Gegenstände im Wege eines sog. Vermächtnisses enthalten kann, notwendig.

Welche Formvorschriften gibt es?

Ein Testament sollte eigenhändig geschrieben und unterschrieben sein sowie mit Namen, Ort und Datum versehen sein. Ein bei einem Notar erstelltes Testament kostet zwar Gebühren, kann sich aber zur Vermeidung von Unklarheiten im Gegensatz zu einem eigenhändig geschriebenen Testament anbieten.

Auf der Internetseite des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz finden Sie erste Informationen: www.bmjv.de

Für eine Rechtsberatung im Einzelfall nennen wir Ihnen gerne Kontakte zu Notaren und Rechtsanwälten.

 

Bestattungspflicht

Was bedeutet die Bestattungspflicht?

Die Bestattungspflicht bedeutet, dass die nächsten Angehörigen für eine ordnungsgemäße Bestattung des Verstorbenen zuständig sind. Hierzu zählen der Ehepartner oder der (eingetragene) Lebenspartner, die Kinder sowie weitere Verwandte. Hatte der Verstorbene zum Zeitpunkt des Todes keinen Ehe- oder Lebenspartner, so müssen die Kinder für die Bestattung sorgen. Wenn es keine Nachkommen gibt, müssen die nächsten engeren Verwandten dafür Sorge tragen. Das Gesetz greift bis zur Verwandtschaft dritten Grades. Wenn dann keine Bestattungspflichtigen aufzufinden sind, erfolgt die Ausführung der Bestattung durch die Behörden.

Wer ist zuständig für die Bestattungskosten?

Die Kosten der Bestattung sind nicht grundsätzlich den Bestattungspflichtigen aufzuerlegen. In erster Linie sind es die Erben, die dafür aufkommen müssen. Bei einem Unfalltod ist der Verursacher für die Kostenübernahme der Bestattung zuständig. Es gibt auch Familien, denen es aus finanziellen Gründen nicht zugemutet werden kann, die Kosten zu übernehmen. In diesem Fall können auch die Leistungen des Sozialamts beansprucht werden.

Rentenfragen

Finanzielle Unterstützung im Trauerfall

Die Witwen-/Witwerrente

Im Trauerfall sind die Angehörigen nicht nur einer großen emotionalen Belastung ausgesetzt. Oft kommen auch finanzielle Sorgen hinzu. Die gesetzliche Rentenversicherung bietet mit der Witwen-/Witwerrente eine finanzielle Unterstützung, die Hinterbliebene entlastet. Die Bedingung für die Bewilligung ist, dass der Versicherte mindestens fünf Jahre in die Versicherung eingezahlt hat. Darüber hinaus muss die Ehe zum Zeitpunkt des Todes rechtsgültig sein. Auch eingetragene Partnerschaften können die staatliche Leistung beantragen.

Auf der Internetseite der Deutschen Rentenversicherung finden Sie weitere Informationen und Dokumente zum Download:

www.deutsche-rentenversicherung.de

Auf Wunsch leiten wir für Sie die Beantragung des Dreimonatsantrages beim Rententräger in die Wege.

Die nachfolgenden Unterlagen sind hierfür notwendig:

  • Familienstammbuch oder Heiratsurkunde
  • Sterbeurkunde
  • Dreimonatsantrag
  • Rentenunterlagen beider Ehepartner
  • Personalausweis und Chipkarte der Krankenkasse
  • Bankverbindung inkl. BIC und IBAN-Nr.
  • Persönliche Steuer-Identifikationsnr.

Halbwaisen- und Waisenrente

Kinder und Jugendliche, die im Todesfall den Vater und/oder die Mutter verlieren, erhalten die sogenannte Waisenrente, die bis zum 27. Lebensjahr ausgezahlt wird. Die Halbwaisenrente ist eine Leistung bei Verlust eines Elternteils, während die Waisenrente beim Tod von Vater und Mutter beansprucht werden kann. Auch hier ist die Voraussetzung, dass der/die Verstorbene mindestens fünf Jahre in die gesetzliche Versicherung eingezahlt hat.

Organspende

Die Organspende ist für viele Menschen noch ein Thema, mit dem sie sich nicht gerne auseinandersetzen. Die Gründe dafür können sehr persönlich, religiös oder auch ethisch bedingt sein.

Grundsätzlich kann jeder Mensch, der einer Organspende zustimmt, mit einem Organspendeausweis verfügen, ob und welche Organe er in seinem eigenen Todesfall für Patienten zur Verfügung stellt. Die Spende kann für viele schwerwiegend Erkrankte lebensrettend sein oder ihnen zumindest eine verbesserte Lebensqualität verschaffen.

Die Entscheidung für oder gegen die Organspende ist eine persönliche Entscheidung. Sprechen Sie mit Ihrer Familie und mit Freunden darüber.

Auf der Internetseite der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung haben Sie die Möglichkeit, sich ausführlich zu informieren. Hier erhalten Sie auch einen Spenderausweis per Download:

www.organspende-info.de

Beileidsbekundungen

Einen Kondolenzbrief zu formulieren, fällt nicht jedem Menschen leicht. Daher möchten wir Ihnen hier einige Anleitungen vorschlagen.

Ihr Schreiben soll dem Empfänger das Gefühl vermitteln, mit seinem Verlust nicht allein zu sein. Es zeigt Verbundenheit und spendet Trost. Lassen Sie den Empfänger wissen, was der Verstorbene Ihnen bedeutet hat, und dass auch Sie ihn vermissen.

Schreiben Sie in einfachen Worten, was Sie denken und fühlen. Benutzen Sie keine Floskeln und verzichten Sie auf religiöse Formulierungen, wenn Sie nicht genau wissen, ob der Verstorbene und die Hinterbliebenen, an die Ihr Brief gerichtet ist, gläubig sind. Sie können erläutern, wie Sie von dem Todesfall erfahren haben, und gegebenenfalls erklären, warum Sie nicht an der Beerdigung teilnehmen konnten. Sie haben die Möglichkeit, die Hinterbliebenen in der Zeit ihrer Trauer zu unterstützen.

Nachfolgend finden Sie einige Formulierungshilfen für die schriftliche Kondolenz:

PDF Download Kondolenzratgeber

Kondolenzratgeber zum blättern

Grabarten

Die letzte Ruhestätte ist eine persönliche Wahl. Im Folgenden finden Sie Informationen zu den verschiedenen Grabarten. Nicht jeder Friedhof verfügt jedoch über die angegebenen Grabarten. Wir helfen Ihnen gerne bei der Entscheidungsfindung und bei der Suche nach dem geeigneten Ort.

Wahlgrab (bei Erd- und Feuerbestattungen)

Das Wahlgrab kann schon zu Lebzeiten auf einem Friedhof frei ausgesucht und erworben werden. Lage und Größe der Grabstätte können Sie so selbst bestimmen. In einem Wahlgrab sind auch mehrere Bestattungen möglich, so ist eine Familiengrabstätte für mehrere Verstorbene immer ein Wahlgrab. Das Nutzungsrecht lässt sich auf maximal 30 Jahre ausdehnen.

Reihengrab/Erdwahlgrab (bei Erd- und Feuerbestattungen)

Die Lage dieser Grabstätte wird von der Friedhofsverwaltung bestimmt. Im Reihengrab ist immer nur eine einzige Bestattung möglich, es eignet sich daher nicht als Familiengrabstätte. Die vorgeschriebene Ruhezeit wird zugeteilt, eine Fristverlängerung ist möglich. Die Nutzungsrechte nach Ablauf dieser Frist gehen zurück an die Friedhofsverwaltung, das Grab wird daraufhin aufgelöst.

Rasengrab (bei Erd- und Feuerbestattungen)

Hier erfolgt die Beisetzung der Urne des Verstorbenen in einem Rasenfeld. Das Grab kann mit einer flachen Grabplatte versehen werden, die der Rasenhöhe entspricht. Die Rasenpflege übernimmt die Friedhofsverwaltung.

Urnengarten

Bei dieser halbanonymen Bestattungsform, ähnlich dem Urnenrasengrab, werden Vor- und Zuname des Verstorbenen auf einer Säule eingraviert. Die Grabstelle wird mit Bodendeckern bepflanzt.

Anonymes Grab (nur bei Feuerbestattungen)

Eine weitläufige Rasenfläche nimmt die Urne des Verstorbenen auf. Der Grabplatz wird nicht gekennzeichnet, nur die Friedhofsverwaltung kennt diese Stelle. Die Beisetzung findet ohne die Anwesenheit von Angehörigen oder sonstigen Hinterbliebenen statt. Für diese Lösung sprechen in erster Linie die geringeren Kosten. Die Trauerverarbeitung der Angehörigen kann diese jedoch erschweren, da ihnen der Bezugspunkt fehlt, an dem sie das Andenken des Verstorbenen pflegen können.

Kolumbarium (nur bei Feuerbestattungen)

Diese Urnenwand enthält Kammern für viele einzelne Urnen, die mit einer Steinplatte verschlossen werden und die Urne so sicher verwahren. Grabpflegekosten entfallen gänzlich.

Baumgrab (nur bei Feuerbestattungen)

Hier ist die Natur die letzte Ruhestätte des Verstorbenen. Seine Asche wird am Fuß eines Baumes beigesetzt, entweder in einem Friedwald oder in einem eigens abgetrennten Bereich des Friedhofs. Meist wird dafür eine ökologisch abbaubare Urne verwendet. Die Bäume werden häufig nicht extra gekennzeichnet.

Trauerhilfe/Begleitung

Jeder Mensch trauert auf seine eigene Weise. Für den einen ist es hilfreich, sich z.B. kreativ zu beschäftigen und seiner Trauer durch Malerei, schreiben oder musizieren Ausdruck zu verleihen. Andere suchen eher das Gespräch mit der Familie und engen Freunden.

Manchmal kann Trauer jedoch auch den Alltag auf Dauer so belasten, dass es unmöglich wird, mit dem Verlustschmerz umzugehen.

Bitte haben Sie keine Scheu, uns auch dann anzusprechen. Wir empfehlen Ihnen gerne Kontakte zu Psychologen und professionellen Trauerhelfern oder Selbsthilfegruppen, die für Ihre Trauerbewältigung hilfreich sein können.

Service danach

Nach der Trauerfeier und der Beisetzung müssen sich die Angehörigen in der Regel allmählich wieder dem Alltag stellen. Oft ergeben sich auch gerade dann Fragen, weil Handlungsbedarf besteht. Dazu zählen z. B.:

  • Haushaltsauflösungen

  • Haustiervermittlungen

  • Verwaltung des digitalen Nachlasses

  • juristische Beratung

  • psychologische Begleitung

Sprechen Sie uns gerne an, wenn Sie Hilfe benötigen. Wir können Sie unterstützen mit Kontakten zu professionellen Dienstleistern für die Regelung Ihres Anliegens.