
Meistens trifft ein Todesfall die Angehörigen unvorbereitet. Sie müssen nicht nur emotional mit dem Verlust eines geliebten Menschen zurechtkommen, es gibt auch viel zu organisieren.
Wenn Ihr Angehöriger zuhause stirbt, muss zunächst ein Arzt den Tod schriftlich bescheinigen. Dies kann der Hausarzt, aber auch der Notarzt sein. Es ist möglich und auch zulässig, den Verstorbenen bis zu 36 Stunden zuhause zu lassen, wenn Sie dies möchten. Nach Ablauf dieser Zeit schreibt der Gesetzgeber die Überführung zu einem Friedhof oder Bestatter vor.
Bei einem Todesfall im Krankenhaus, Hospiz, Alten- oder Pflegeheim sorgt in der Regel die Verwaltung für die Ausstellung des Totenscheins.
Am auf den Todestag folgenden Werktag muss die Beurkundung des Sterbefalls beim zuständigen Standesamt veranlasst werden; weitere Ämter und Versicherungen müssen informiert werden. Diese notwendigen Formalitäten nehmen wir Ihnen auf Wunsch gern ab.
Der nächste Schritt ist die Planung der Trauerfeier und der Bestattung. Der Umfang unseres Einsatzes kann ganz unterschiedlich ausfallen. Wir treffen uns mit Ihnen zu einem persönlichen Gespräch, das entweder in unseren zentral in Osterholz-Scharmbeck gelegenen Räumen, aber auch gern bei Ihnen zuhause stattfinden kann, und beraten Sie ausführlich und unverbindlich.
Wir können Ihnen eine große Auswahl an Särgen, Urnen und Wäsche vorschlagen und bestellen. Auch auf Sonderwünsche gehen wir gern ein. Trauerdrucksachen werden nach Ihren Vorstellungen von uns entworfen und bei uns im Hause gedruckt. Wir führen Bestattungen auf allen Friedhöfen im Raum Osterholz-Scharmbeck durch und arbeiten mit den örtlichen Pastoren und Ämtern, aber auch anderen Dienstleistern wie z.B. Floristen eng zusammen.
Folgende Dokumente sind wichtig bei Eintritt eines Trauerfalls. Auf Wunsch sind wir Ihnen bei der Besorgung gerne behilflich:
PDF Download Was tun im Trauerfall
Da das Bestattungsrecht Ländersache ist, gelten für Niedersachsen folgende Fristen:
- Die Überführung des Verstorbenen in eine Leichenhalle muss 36 Stunden nach Eintreten des Todes stattfinden.
- Eine Bestattung darf frühestens nach zwei Tagen und muss spätestens nach acht Tagen erfolgen. Dies gilt sowohl für Erd- als auch für Feuerbestattungen (Einäscherungen).
- Für die Beisetzung von Aschenurnen gelten diese Fristen nicht. Der Bestattungstermin richtet sich nach den Absprachen mit den zuständigen Pastoren, der Friedhofsverwaltung und den Wünschen und Möglichkeiten der Angehörigen.
Auch was die Organisation dieser Abläufe betrifft, sind wir Ihnen gern behilflich.
Im Trauerfall sind wir telefonisch rund um die Uhr für Sie zu erreichen.