In Ihrem Sinne die
Erbschaft regeln
Das Testament
Wenn Sie Ihre Vermögenswerte selbstbestimmt vererben möchten, ist die Erstellung eines Testaments empfehlenswert. Andernfalls greift die gesetzliche Erbfolge, die nicht immer im Sinne des Erblassers ist.Das Testament muss komplett per Hand geschrieben und mit vollem Namenszug unterschrieben werden. Es muss außerdem den Ort und das Datum enthalten, an dem es verfasst wird.
Für die eindeutige Formulierung Ihres Testaments ist eine Rechtsberatung oft hilfreich. Auf diese Weise können Unklarheiten später ausgeschlossen werden.
