In Ihrem Sinne die
Erbschaft regeln

Das Testament

Wenn Sie Ihre Vermögenswerte selbstbestimmt vererben möchten, ist die Erstellung eines Testaments empfehlenswert. Andernfalls greift die gesetzliche Erbfolge, die nicht immer im Sinne des Erblassers ist.Das Testament muss komplett per Hand geschrieben und mit vollem Namenszug unterschrieben werden. Es muss außerdem den Ort und das Datum enthalten, an dem es verfasst wird.  

Für die eindeutige Formulierung Ihres Testaments ist eine Rechtsberatung oft hilfreich. Auf diese Weise können Unklarheiten später ausgeschlossen werden.

Bitte beachten Sie:

In allen Fragen rund um das Erbrecht empfehlen wir zwecks Beratung die Kontaktaufnahme zu einem Rechtsanwalt oder Notar. Die Beratung zur Gestaltung von Testamenten stellt grundsätzlich eine Rechtsdienstleistung nach § 2 Rechtsdienstleistungsgesetz (RDG) dar. Wir stellen aus diesem Grund ausdrücklich klar, dass dieser Ratgeber lediglich weitergehende Beratungsmöglichkeiten aufzeigen möchte. Es handelt sich jedenfalls nicht um eine rechtliche Prüfung des Einzelfalls und somit nicht um eine Rechtsberatung.

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